[Wahlkreis Bundestag]
Beim Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es noch einen großen Informations- und Diskussionsbedarf. Kaum ein Thema wie das der Patientenverfügung wird in Einzelheiten so kontrovers diskutiert.
Umstritten ist in Deutschland, wie weit Patientenverfügungen als rechtsverbindlich oder lediglich als Indiz für die Haltung eines Patienten akzeptiert werden. Ärzteschaft, Betreuer und Bevollmächtigte stehen in diesem hochsensiblen Bereich manchmal vor schweren Entscheidungen. Damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt werden kann, ist Handlungsbedarf gegeben. Darf die Reichweite und Verbindlichkeit einer schriftlichen Verfügung auf bestimmte Phasen einer Erkrankung beschränkt sein? Wann muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden? Sollen zum Beispiel bei der Abfassung einer Patientenverfügung eine Rechtsberatung oder eine notarielle Beurkundung empfohlen oder sogar vorgeschrieben werden? Wie oft sollen die Unterlagen aktualisiert werden?
Diese Thematik ist Gegenstand der von Volker Blumentritt, MdB, organisierten Veranstaltung und Diskussion am
Donnerstag, den 06. November 2008
von 17:00 bis 19:00 Uhr
im Spiegelsaal des Hotels Schwarzer Bär, Jena.
Eingeladen sind der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Herr Alfred Hartenbach, MdB, und der Vorsitzende des Ethikkomitees des Klinikums Jena, Herr PD Dr. med. Herbert Sayer. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion, zu der die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.
Surftips:
Kommentarfunktion für diesen Artikel geschlossen.